Rollstühle, Windeln und Co Was Sie über die Beantragung ...
Hinweis: Der gesetzliche Eigenanteil des Patienten beträgt zehn Prozent der Kosten für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind (zum Beispiel Windeln bei Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf höchstens zehn Euro im Monat beschränkt.